Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins benötigen Sie Ersatz. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Kreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.
Diese „Karteikartenabschrift“ fordert die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Amts wegen bei der ausstellenden Behörde an.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Burgenlandkreis - Straßenverkehrsamt
Aktuelles
Das Straßenverkehrsamt bietet aller 14 Tage samstags Sprechzeiten an. Die Termine finden Sie hier.
Adresse
Hausanschrift
Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1151
06618 Naumburg (Saale)
Postanschrift
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale)
Öffnungszeiten
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03445 73-1515(Sekretariat)
Telefon Festnetz: 03445 73-1505(Führerscheinstelle)
Telefon Festnetz: 03445 73-1510(Kfz-Zulassungswesen)
Fax: 03445 73-1599
E-Mail: strassenverkehrsamt@blk.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr 10.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Karteikartenabschrift, Führerschein Karteikartenabschrift beantragen, Anforderung