Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins benötigen Sie Ersatz. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Kreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.
Diese „Karteikartenabschrift“ fordert die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Amts wegen bei der ausstellenden Behörde an.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Straßenverkehrsabteilung Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 11.30 Uhr Dienstag 08.00 - 11.30 Uhr; 14.00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr Freitag 08.00 - 11.30 Uhr Hinweis: Für die Fahrerlaubnisbehörde ist eine vorherige Terminreservierung erforderlich. Die Kfz.-Zulassung für Privatpersonen erfolgt in den BürgerBüros
Kontakt
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 5, 6
Haltestelle: Jerichower Platz
Linienbus:
Linie: 51
Haltestelle: Wörlitzer Straße
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr 10.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Karteikartenabschrift, Führerschein Karteikartenabschrift beantragen, Anforderung