Gaststättengewerbe Anzeige

    Gaststättengewerbe anzeigen

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, müssen Sie dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen. Näheres erfahren Sie hier. 

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, müssen Sie dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen. Je nach Land und Landesverordnung müssen Sie über die Gewerbeanzeige nach § 14 Abs.1 GewO hinaus ergänzende Angaben zu alkoholischen Getränken oder zubereiteten Speisen machen.

    Demnach müssen Sie angeben, um welche Betriebsart es sich handelt und ob Sie beabsichtigen, alkoholische Getränke anzubieten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Gaststättenbetrieb anzeigen

    Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Abt. Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 20-22

    39340 Haldensleben

    Kontakt

    E-Mail: gewerbe@haldensleben.de

    Telefon Festnetz: +49 3904 4792132

    Fax: +49 3904 4792199

    Weitere Informationen

    Bushaltestelle: Markt

    Bahnhof: 15 min Fußweg
    Verbindung: Haldensleben - Magdeburg
    Haldensleben - Wolfsburg

    Parkplätze vorhanden

    Behindertengerechter Zugang

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2011

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Nachweise sind zu erbringen:

    • Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass) 
    • Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn Antragsteller nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt 
    • Ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist 
    • Ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt 
    • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession 
    • Ggf. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister) oder
    • Ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages) 

    Ergänzende Angaben für die Anzeige im Gaststättengewerbe: 

    • In der Anzeige sind Name, Vorname und Anschrift des Betreibers, Ort und Zeit des Betriebsbeginns, die Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen und die Betriebsart anzugeben. Zudem ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten. 
    • Sollten alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind weitere Unterlagen vorzulegen.  
    • Nachweis über beantragtes Führungszeugnis 
    • Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde 
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 

    Voraussetzungen

    • Damit Sie die Anzeigepflicht erfüllen, müssen Sie dem Antragsformular alle genannten Unterlagen beifügen.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Den Beginn eines stehenden Gewerbes (hier: Gaststättengewerbe) müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.  
    • Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen.  
    • Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführender Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.  
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten „Gewerbeschein“), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.  
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. 
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. 

    Fristen

    Vier Wochen vor Beginn des Betriebes ist dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen. 

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort  
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. 

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Die Anzeigepflicht gilt entsprechend für den Betrieb von Zweigniederlassungen, einer unselbständigen Zweigstelle, die Verlegung der Betriebsstätte, die Erweiterung des Angebotes und die Aufgabe des Betriebes. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2015

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Stichwörter

    Baukantine, Konzession, Gaststättenbetrieb, Gaststättengewerbe Erlaubnis, Schankerlaubnis, Schankwirtschaft, Konzession für Gaststätten, Gaststätten, Gaststättenkonzession, Kirmes, Imbissbude, Speisewirtschaft, Weihnachtsmarkt, Gaststättengewerbe betreiben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020