Gaststättengewerbe Anzeige

    Gaststättengewerbe anzeigen

    Beschreibung

    Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.
    Außerdem hat er eine Gewerbeanzeige vorzunehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schulwall 1

    29410 Salzwedel

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 9:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 9:00 - 15:30 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-320

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-319

    Fax: +49 3901 65-334

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-328

    E-Mail: ordnungsamt@salzwedel.de

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • In der Anzeige sind Name, Vorname und Anschrift des Betreibers, Ort und Zeit des Betriebsbeginns sowie die Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen anzugeben.

    Sollten alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind weitere Unterlagen vorzulegen.

    • Nachweis über beantragtes Führungszeugnis
    • Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht zu führenden Verzeichnis und aus dem vom zentralen Vollstreckungsportal geführten Schuldnerverzeichnis
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Vier Wochen vor Beginn des Betriebes ist dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

    Kosten

    Die Anzeige eines Gaststättenbetriebes ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeigepflicht gilt entsprechend für den Betrieb von Zweigniederlassungen, einer unselbständigen Zweigstelle, die Verlegung der Betriebsstätte, die Erweiterung des Angebotes und die Aufgabe des Betriebes. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesverwaltungsamt (Ansprechpartner Herr Oanea, Herr Thom) am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gaststätten, Gaststättenbetrieb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English