Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungssteuer zahlen

    Beschreibung

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.

    Der Vergnügungssteuer unterliegen die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen:

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
    • Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art,
    • sportliche Veranstaltungen, die berufs- und gewerbsmäßig betrieben werden,
    • gewerbliche Filmvorführungen,
    • das Ausspielen von Geld- und Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
    • das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.

    Der Steuer unterliegen nicht:

    • karitative, kirchliche, gemeinnützige Veranstaltungen (Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden),
    • Abschlussbälle, sofern an den Veranstaltungen nur Schüler und deren Angehörige teilnehmen,
    • Veranstaltungen, an denen Berufssportler neben Amateursportlern mitwirken, wenn sie von der Gemeinde als förderungswürdig anerkannt sind sowie Fußballspiele, an denen Lizenzspieler teilnehmen,
    • Zirkusveranstaltungen,
    • Filmvorführungen, bei denen Filme gezeigt werden, die von der durch die Landesregierung bestimmten Stelle als "wertvoll" oder "besonders wertvoll" anerkannt worden sind,
    • Volksbelustigungen der auf Jahrmärkten, Kirmessen, Schützenfesten, Kirchweihfesten und ähnlichen Veranstaltungen üblichen Art,
    • Einrichtungen, die bereits der Spielbankabgabe unterliegen.

    Die Steuer wird z. B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Raguhn-Jeßnitz - Steuerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Conradiplatz 7

    06800 Jeßnitz (Anhalt)

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Rathaus (teilweise mit Parkscheibe)
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Jeßnitz (Anhalt), Touristenstation

    Bus: 436, 437

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1117

    06776 Raguhn-Jeßnitz

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03494 720-443

    E-Mail: steueramt@raguhn-jessnitz.de

    Bankverbindung

    Stadt Raguhn-Jeßnitz

    Empfänger: Stadt Raguhn-Jeßnitz

    IBAN: DE85 1203 0000 1005 4124 30

    BIC: BYLADEM1001

    Weitere Informationen

    Menschen mit Beeinträchtigungen sollten sich vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2010 (von: Susanne Olexy)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Hubert, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt, Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet.

    Die Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2015 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 08.07.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Vergnügungssteuer erheben, Steuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)