Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungssteuer zahlen

    Beschreibung

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.

    Der Vergnügungssteuer unterliegen die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen:

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
    • Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art,
    • sportliche Veranstaltungen, die berufs- und gewerbsmäßig betrieben werden,
    • gewerbliche Filmvorführungen,
    • das Ausspielen von Geld- und Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
    • das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.

    Der Steuer unterliegen nicht:

    • karitative, kirchliche, gemeinnützige Veranstaltungen (Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden),
    • Abschlussbälle, sofern an den Veranstaltungen nur Schüler und deren Angehörige teilnehmen,
    • Veranstaltungen, an denen Berufssportler neben Amateursportlern mitwirken, wenn sie von der Gemeinde als förderungswürdig anerkannt sind sowie Fußballspiele, an denen Lizenzspieler teilnehmen,
    • Zirkusveranstaltungen,
    • Filmvorführungen, bei denen Filme gezeigt werden, die von der durch die Landesregierung bestimmten Stelle als "wertvoll" oder "besonders wertvoll" anerkannt worden sind,
    • Volksbelustigungen der auf Jahrmärkten, Kirmessen, Schützenfesten, Kirchweihfesten und ähnlichen Veranstaltungen üblichen Art,
    • Einrichtungen, die bereits der Spielbankabgabe unterliegen.

    Die Steuer wird z. B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.

    Hinweise für Halle (Saale): Vergnügungssteuer

    Die Stadt Halle (Saale) erhebt Vergnügungssteuer auf Spielgeräte und Spieleinrichtungen sowie Veranstaltungen anderer Art.

    Der Steuerpflicht unterliegen:

    • öffentliche Tanzveranstaltungen und karnevalistische Veranstaltungen,
    • das Bereitstellen von Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- und ähnlichen Geräten,
    • das Bereitstellen von Einrichtungen für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten, im Sinne des § 33 d sowie für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 33 c der Gewerbeordnung,
    • die Veranstaltungen von Sexdarbietungen jeglicher Art einschließlich der Vorführung von Sex- und Pornofilmen oder anderen Bilddarbietungen in Nachtlokalen, Bars und anderen Unternehmen,
    • die Vorführung von Sex- und Pornofilmen in Kinos sowie
    • das Bereitstellen von Filmkabinen oder Schauapparaten zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Team Vergnügungssteuer

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schmeerstraße 1

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214424

    Fax: +49 345 2214437

    E-Mail: vergnuegungssteuer@halle.de

    Formulare

    Vergnügungssteuererklärung für Veranstaltungen anderer Art gemäß §4 Abs.5 der VG-Satzung der Stadt Halle (Saale)
    Vergnügungssteuererklärung Besteuerung nach Einspielergebnis
    SEPA-Lastschriftmandat
    Vergnügungssteuererklärung für Automaten ohne Gewinnmöglichkeit
    Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Spielgeräte und Spieleinrichtungen sowie Veranstaltungen anderer Art
    Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Erhebung und Festsetzung der Vergnügungssteuer
    Merkblatt zur Erhebung der Vergnügungssteuer bei Spielautomaten in Halle (Saale)
    Vergnügungssteuer - Anmeldung und Änderungen nach § 8 der Vergnügungssatzung

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt, Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Halle (Saale): Vergnügungssteuer

    Die Unterlagen stehen unter "Formulare" zum Herunterladen bereit. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Halle (Saale): Vergnügungssteuer

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Vergnügungssteuer

    Antragstellung/Steuererklärung

    persönlich, per Post oder E-Mail

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet.

    Die Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Stichwörter

    Vergnügungssteuer erheben, Steuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de