Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

    Bildungsabschlüsse aus der DDR im Hochschulbereich anerkennen lassen

    Beschreibung

    Absolventen, die über einen Abschluss einer Hoch-, Fach- oder Ingenieurschule bzw. einer kirchlichen Bildungseinrichtung der ehemaligen DDR verfügen, die ihren Sitz auf dem Gebiet des heutigen Landes Sachsen-Anhalt hatte oder hat, können die Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag und ggf. die auf der Feststellung basierende Nachdiplomierung beantragen.

    Das Antragsformular und die Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter Formulare.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leipziger Str. 58

    39112 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-1950

    Fax: 0391 567-1964

    E-Mail: pr@mwu.sachsen-anhalt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit/ Nachdiplomierung von Bildungsabschlüssen im Sinne des Artikels 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages - im Hochschulbereich

    Stichwörter

    MWU

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

     Je nach erworbenem Abschluss, sind nachfolgende Unterlagen dem formlosen Antrag beizufügen:

    1. Hochschulabschluss mit Diplom oder ohne Diplom und Promotion

    • Antragsformular für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR im Hochschulbereich i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrages,
    • amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit Zensurenspiegel und Urkunde, Promotionsurkunde,
    • Kopie der Eheurkunde bei Namenswechsel,
    • unterzeichnete Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung

    2. Hochschulabschluss ohne Diplom (Nachdiplomierung)

    • Antragsformular für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR im Hochschulbereich i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrages,
    • amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit Zensurenspiegel und Urkunde,
    • Kopie der Eheurkunde bei Namenswechsel
    • unterzeichnete Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung

    3. Fach- und Ingenieurschulabschluss (Nachdiplomierung)

    • Antragsformular für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR im Hochschulbereich i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrages,
    • amtlich beglaubigte Kopie des Fach- bzw. Ingenieurschulzeugnisses mit Zensurenspiegel und Urkunde,
    • Kopie der Eheurkunde bei Namenswechsel,
    • tabellarischer beruflicher Werdegang nach Studiumabschluss,
    • amtlich beglaubigte Kopie über eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit, d.h. ein Berufstätigkeitnachweis in der studierten Fachrichtung auf dem Niveau des Fach- bzw. Ingenieurschulabsolventen durch Auszug aus dem SV-Buch incl. Seite mit den persönlichen Daten oder qualifiziertes Arbeitszeugnis; bei selbstständiger Tätigkeit durch den Steuerberater ein Originalschreiben mit den Aussagen zu dem ausgeübten Gewerbe, Zeitraum, Tätigkeiten des Fachschulabsolventen. Kindererziehungszeiten zählen nicht zur einschlägigen Berufstätigkeit.
    • unterzeichnete Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung

    4. Bei sonstigen Abschlüssen wie Diplompädagoge ohne Lehrbefugnis, Ingenieur- bzw. Ökonompädagoge, Ingenieur für Brandschutz, Fachingenieur usw. wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Antragsformular mit Kontaktdaten und den entsprechenden Anlagen an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Antragsfristen beachtet werden.

    Kosten

    Die Gebühren sind in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt. Für die Anträge können unterschiedliche Verwaltungsgebühren entstehen.: Gebühr ab 20.00 EUR bis 100.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, Frau Eckert am 22.05.2018

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Feststellung der Gleichwertigkeit, Nachdiplomierung, DDR Studium, Gleichwertigkeitsfeststellung, Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus der DDR, Bildungsabschlüsse aus der DDR im Hochschulbereich anerkennen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English