Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Coswig (Anhalt) - Tiefbau und Grünflächen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: neben dem Rathaus
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Parkplatz: neben dem Amtshaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Amtshausparkplatz
Anzahl: 68 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Coswig (Anhalt) Post
Linie:- Bus: Coswig (Anhalt) Post
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: bzw. nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dreibrodt
Herr Gebauer
Weitere Informationen
Im Rathaus ist eine Rollstuhlrampe mit Klingel vorhanden (Marktseite), die Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen nutzen können.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Straßenlampe, Lampe, Laterne, Straßenbeleuchtung, Beleuchtung, Straßenlaternen