Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Klosterschulplatz
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Seehausen (Altmark), Lindenstraße
Bus: 963, 950, 961, 956
Seehausen (Altmark), Mühlenstraße
Bus: 200, 951, 954
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Klosterschulplatz
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Seehausen (Altmark), Lindenstraße
Bus: 963, 950, 961, 956
Seehausen (Altmark), Mühlenstraße
Bus: 200, 951, 954
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Für Rollstuhlfahrer befindet sich ein Bürgerbüro im Nebenhaus "Am Schwibbogen 1a"
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Beleuchtung, Straßenlaternen, Straßenlampe, Straßenbeleuchtung, Laterne, Lampe