Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung

    Störung der Straßenbeleuchtung melden

    Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.

    Beschreibung

    Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

    Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

    Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Havelberg - Amt für Ordnung, Kultur und Soziales - Bauhof/ Sportstätten

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    39539 Havelberg

    Öffnungszeiten

    Di.: 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr Do.: 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr Fr.: 9 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39387 79186

    Fax: +49 39387 79186

    E-Mail: bauhof@havelberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lampe, Beleuchtung, Laterne, Straßenlaternen, Straßenbeleuchtung, Straßenlampe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English