Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus Güsten
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@saale-wipper.de
Kontaktperson
Fachbereich Bürgerservice
Telefon Festnetz: +49 39262 877-214
Fachbereich Bürgerservice
Telefon Festnetz: +49 39262 877-215
Fachbereich Bürgerservice
Telefon Festnetz: +49 39262 877-218
Fachbereich Bürgerservice
Telefon Festnetz: +49 39262 877-217
Internet
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Straßenlampe, Lampe, Laterne, Straßenbeleuchtung, Beleuchtung, Straßenlaternen