Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Barby - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Breite Straße 2
Gebühren: nein
Ludwig-Fuchs-Str.
Bus: 131,132
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 039298 682-12(Ordnungswidrigkeiten, Kontrollen ruhender Verkehr, Plakatierungs- Abbrannt,- und Feuerwehrksgenehmigung, Feuerwehren, Gefahrenabwehr)
Telefon Festnetz: 039298 682-25(Gaststätten- und Gewerberecht, Markt, Veranstaltungen, gefährliche Hunde,)
E-Mail: info@stadt-barby.de
Weitere Informationen
Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Beleuchtung, Straßenlaternen, Straßenlampe, Straßenbeleuchtung, Laterne, Lampe