Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung

    Störung der Straßenbeleuchtung melden

    Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.

    Beschreibung

    Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

    Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

    Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Aschersleben - Tiefbauamt - Bereich Straßenunterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 4

    06449 Aschersleben

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3473 958662

    Fax: +49 3473 958920

    E-Mail: tiefbauamt@aschersleben.de

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Beleuchtung, Straßenlampe, Straßenlaternen, Laterne, Lampe, Straßenbeleuchtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English