Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Wettin-Löbejün - Allg. Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags: geschlossen dienstags: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr mittwochs: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr donnerstags: 09:00 - 12:00 Uhr freitags: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 034603 757-30
Fax: 034603 757-15
Bankverbindung
Stadt Wettin-Löbejün
Empfänger: Stadt Wettin-Löbejün
IBAN: DE73 8009 3784 0000 0396 32
BIC: GENODEF1HAL
Bankinstitut: Volksbank Halle/Saale e.G.
Stadt Wettin-Löbejün
Empfänger: Stadt Wettin-Löbejün
IBAN: DE32 8005 3762 0375 0023 38
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Lampe, Straßenbeleuchtung, Beleuchtung, Straßenlampe, Laterne, Straßenlaternen