Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Helbra (Hauptstraße) ca. 800m entfernt
Linie:- Bus: 420; 421; 427; 434
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 034772 27231
Telefon Festnetz: 034772 50-150
Telefon Festnetz: 034772 50-153
E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Lampe, Beleuchtung, Laterne, Straßenlaternen, Straßenbeleuchtung, Straßenlampe