Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land - Ordnung / Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Röblingen am See, Pfarrstr.
Linie:- Bus: 1
- Haltestelle: Röblingen am See, Bahnhof
Linien:- Regionalbahn: Halle - Nordhausen
- Bus: 1
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Thomas Schumer (Sachbearbeiter)
Postanschrift
Pfarrstaße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
Telefon Festnetz: +49 34774 444-47
Fax: +49 34774 444-50
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Lampe, Beleuchtung, Laterne, Straßenlaternen, Straßenbeleuchtung, Straßenlampe