Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung

    Störung der Straßenbeleuchtung melden

    Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.

    Beschreibung

    Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

    Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

    Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 23

    06295 Eisleben

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3475 655-773

    Telefon Festnetz: +49 3475 655711

    E-Mail: tiefbau@lutherstadt-eisleben.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lampe, Beleuchtung, Laterne, Straßenlaternen, Straßenbeleuchtung, Straßenlampe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English