Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung

    Störung der Straßenbeleuchtung melden

    Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.

    Beschreibung

    Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

    Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

    Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Arnstein - Allg. Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Eislebener Chaussee 2

    06456 Quenstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 14  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Quenstedt
      Linie:
      • Bus: 405, 409, 421

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03473 9622-28

    Telefon Festnetz: 03473 9622-155

    E-Mail: post@arnstein-harz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lampe, Beleuchtung, Laterne, Straßenlaternen, Straßenbeleuchtung, Straßenlampe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English