Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vorharz - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hof hinter dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schwanebeck, Stadtpark
Linie:- Bus: 216, 218
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hof hinter dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schwanebeck, Stadtpark
Linie:- Bus: 216, 218
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr
Kontakt
Fax: 039423 851-92
Telefon Festnetz: 039423 851-44
Telefon Festnetz: 039423 851-24
Telefon Festnetz: 039423 851-43
E-Mail: info@vorharz.net
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer möchten sich bitte vorab telefonisch anmelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Beleuchtung, Straßenlampe, Straßenlaternen, Laterne, Lampe, Straßenbeleuchtung