Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Bauamt
Beschreibung
Hilfsbedürftige Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen klingeln bitte am Briefkasten neben dem Haupteingang.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Markt
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Marktplatz
Bus: Marktplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Freitag 9:00-11:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Hilfsbedürftige Personen, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen klingeln bitte am Briefkasten neben dem Haupteingang.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Beleuchtung, Straßenlaternen, Straßenlampe, Straßenbeleuchtung, Laterne, Lampe