Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
SG Bauverwaltung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12
06676 Hohenmölsen
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Hohenmölsen
Linien:- Bus: MDV 802, 804-808, 811, 816
- Bus: MDV 780, 782, 784, 794, 800, 801
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: Keine Sprechzeit, Termine nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr Sonderöffnungszeiten Bürgerbüro: jeden ersten Sonnabend im Monat: 9.00-11.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034441 42-127(SB Bauverwaltung)
Telefon Festnetz: 034441 42-133(Allgemeine Angelegenheiten der Bauverwaltung, Straßenbeleuchtung)
Fax: 034441 42-126
E-Mail: Iser@stadt-hohenmoelsen.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Straßenlampe, Lampe, Laterne, Straßenbeleuchtung, Beleuchtung, Straßenlaternen