Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung

    Störung der Straßenbeleuchtung melden

    Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.

    Beschreibung

    Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

    Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

    Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Obere Aller - Allgemeine Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zimmermannplatz 2

    39365 Eilsleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 8, 13
    • Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    39365 Eilsleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 8, 13
    • Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Rollstuhlrampe ist über den Hof zu erreichen; Treppenlift im Gebäude vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lampe, Beleuchtung, Laterne, Straßenlaternen, Straßenbeleuchtung, Straßenlampe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English