Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Zerbst/Anhalt - Bauverwaltung/Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag   09:00-12:00 Uhr Dienstag 09:00-12.00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Der Verwaltungssitz befindet sich in der Breite 86 a
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Beleuchtung, Straßenlaternen, Straßenlampe, Straßenbeleuchtung, Laterne, Lampe