Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3907 716173
Telefon Festnetz: +49 3907 716179
Telefon Festnetz: +49 3907 716183
Fax: +49 3907 716111
E-Mail: bauamt@gardelegen.de
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Lampe, Straßenbeleuchtung, Beleuchtung, Straßenlampe, Laterne, Straßenlaternen