Schädlinge/Ungeziefer melden
Beschreibung
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo Rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.
Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Infektionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2504
Fax: +49 3491 806-2593
Kontaktperson
Frau Dr. med. Dr. med. Isabel Geißler
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2515
Frau Silke Pohl
Frau Diana Henska
Fax: +49 3491 806-2593
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2517
Frau Nadine Geißler
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2516
Fax: +49 3491 806-2593
Frau Kerstin Rozek
Fax: +49 3491 806-2593
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2518
Frau Janett Theuerkorn
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2569
Fax: +49 3491 806-2593
Frau Elke Mückenheim
Fax: +49 3491 806-2593
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2538
Frau Ines Dörre
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2522
Fax: +49 3491 806-2591
Frau Manuela Böttcher
Fax: +49 3491 806-2591
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2521
Herr Enrico Hancke
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2523
Fax: +49 3491 806-2591
Frau Rebecca Reichert
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2524
Fax: +49 3491 806-2591
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Küchenschaben, Schädlingsbekämpfung, Schädlinge, Hygieneschädlinge, Kakerlaken, Gesundheitsschädlinge