Schädlinge/Ungeziefer melden
Beschreibung
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo Rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.
Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 34 Fachdienst Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
34 Fachdienst Gesundheit
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 34 Fachdienst Gesundheit, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Öffnungszeiten
Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst Regionalstelle Staßfurt: Montag: 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1500(SG Sozialpsychiatrischer Dienst)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1732(SG Umwelthygiene und Infektionsschutz)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1539(SG Betreuungsbehörde)
Fax: +49 3471 684-551470
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1501(Fachdienstleitung/ SG Ärztliche Dienste)
E-Mail: gesundheit@kreis-slk.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Küchenschaben, Schädlingsbekämpfung, Schädlinge, Hygieneschädlinge, Kakerlaken, Gesundheitsschädlinge