Seuchenschutz Meldung

    Schädlinge/Ungeziefer melden

    Beschreibung

    Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo Rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.

    Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:

    Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.

    Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    SG Hygiene

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche:

    • Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionsschutz)
    • Überwachung der Qualität von Trink- u. Badewasser
    • Gesundheitlicher Umweltschutz u. Bauhygiene
    • Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen (Altenheime, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Schulen etc.)
    • Wohnungshygiene (Schädlingsbefall, Innenraumluft, Schimmelpilzbefall)
    • Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
    • Überwachung von Einrichtungen wie z. B. Frisöre, Fußpflege, Tattoo- u. Piercingstudios, ambulante Pflegedienste, Physiotherapien u. a.
    • Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
    • Kontrolle des Gesundheits- u. Umweltschutzes im Bereich des Einzelhandels und des privaten Endverbrauchers nach Chemiekaliengesetz

    Tuberkulosefürsorge:

    • Beratung zur Tuberkulose
    • Prävention der Weiterverbreitung von Tuberkulose
    • Kontrolle und Betreuung Erkrankter und deren Kontaktpersonen
    • Vermittlung zwischen Patient, Fachärzten, Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen
    • Durchführung von Tb-Testungen (auch für Auslandsaufenthalte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberaltenburg 4b

    06217 Merseburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
      Linie:
      • Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
    • Haltestelle: Merseburg, Schlossgarten
      Linie:
      • Bus: Merseburg, Schlossgarten

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:30 Uhr Do: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 40-1740

    Fax: 03461 40-1777

    E-Mail: gesundheitsamt@saalekreis.de

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Schädlinge, Gesundheitsschädlinge, Hygieneschädlinge, Kakerlaken, Schädlingsbekämpfung, Küchenschaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de