Seuchenschutz Meldung

    Schädlinge/Ungeziefer melden

    Beschreibung

    Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo Rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.

    Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:

    Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.

    Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Gesundheit

    Beschreibung

    Gesundheitsamt mit kinder- und jugendzahnärztlichem Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Größlerstr. 2

    06295 Eisleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Landwehr
      Anzahl: 25  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Behindertenparkplatz: Landwehr
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mansfelder Hof
      Linie:
      • Bus: Mansfelder Hof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Landwehr
      Anzahl: 25  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Behindertenparkplatz: Landwehr
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mansfelder Hof
      Linie:
      • Bus: Mansfelder Hof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-4400

    Fax: +49 3464 535-4491

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-4445

    E-Mail: gesundheitsamt@lkmsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Schädlinge, Gesundheitsschädlinge, Hygieneschädlinge, Kakerlaken, Schädlingsbekämpfung, Küchenschaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de