Schädlinge/Ungeziefer melden
Beschreibung
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo Rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.
Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Gesundheit
Aktuelles
Amtsleiterin: Frau Dr. Birgit Achilles Verwaltungsleiterin: Frau Undine Knorr-Linde
Beschreibung
Gesundheitsamt mit kinder- und jugendzahnärztlichem Dienst
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Behindertenparkplatz: Landwehr
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Landwehr
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Mansfelder Hof
Bus: Mansfelder Hof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Behindertenparkplatz: Landwehr
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Landwehr
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Mansfelder Hof
Bus: Mansfelder Hof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@lkmsh.de
Telefon Festnetz: +49 3464 535-4400
Telefon Festnetz: +49 3464 535-4445
Fax: +49 3464 535-4491
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Gesundheitsschädlinge, Kakerlaken, Schädlingsbekämpfung, Schädlinge, Hygieneschädlinge, Küchenschaben