Schädlinge/Ungeziefer melden
Beschreibung
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo Rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.
Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Altmarkkreis Salzwedel - Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hinter dem Gebäude sind ausreichend Parkplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Salzwedel
Linien:- Regionalbahn: ZOB Salzwedel
- Bus: ZOB Salzwedel
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Fr. geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Ramon Rulff (Amtsleiter)
Postanschrift
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03901 840-7501
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Küchenschaben, Schädlingsbekämpfung, Schädlinge, Hygieneschädlinge, Kakerlaken, Gesundheitsschädlinge