Seuchenschutz Meldung

    Schädlinge/Ungeziefer melden

    Beschreibung

    Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo Rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.

    Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:

    Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.

    Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Altmarkkreis Salzwedel - Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6

    29410 Salzwedel

    Parkplatz: Hinter dem Gebäude sind ausreichend Parkplätze

    Bahnhof Salzwedel

    Regionalbahn: ZOB Salzwedel

    Bus: ZOB Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Fr. geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03901 840-7500

    Fax: 03901 840-585

    E-Mail: Ramon.Rulff@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Steinig, Ronald)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2010 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Gesundheitsschädlinge, Kakerlaken, Schädlingsbekämpfung, Schädlinge, Hygieneschädlinge, Küchenschaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)