Seuchenschutz Meldung

    Schädlinge/Ungeziefer melden

    Beschreibung

    Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo Rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.

    Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:

    Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.

    Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Team Hygiene

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich für Bildung und Soziales > Fachbereich Gesundheit

    Aufgaben:

    Der Umgang mit ansteckenden Krankheiten und Infektionen ist durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Meldepflichtige Erkrankungen erfasst der Fachbereich Gesundheit. Er leitet Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung ein. Zu den Aufgaben gehören neben der Beratung von Erkrankten, die Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Ermittlung der Herkunft von Infektionskrankheiten.

    Entsprechend dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG LSA) hat das Team Hygiene Überwachungsobjekte in denen die Einhaltung der Hygiene kontrolliert wird, hierzu gehören:

    - Krankenhäuser,

    - Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, für Dialyse, Praxen von Heilpraktikern - bei diesen besteht eine An-, Um- und Abmeldung einer Praxistätigkeit -

    - Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen (Altenpflegeheime, Obdachlosenunterkünfte, Kitas, Schulen etc.)

    - Tattoo-Studios, Schönheitspflege

    - Trinkwasserinstallationen und Schwimmbäder

    Im Rahmen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes werden z.B. Rattenbekämpfungen veranlasst.

    Weiterhin erfolgen Gelbfieberimpfungen einschließlich reisemedizinische Beratungen im Bereich Beratung Reisemedizin. Nähre Informationen u. a. zur Terminvereinbarung finden Sie hier

    Leitung: Dr. Matthias Dürr

    Zugeordnete Bereiche: 

    Beratung Reisemedizin

    Gesundheitszeugnis 

    Infektionsschutz

    Tuberkulose: Beratung, Umgebungsuntersuchung/Röntgenarchiv

    Umwelthygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Niemeyerstraße 1

    06110 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2213222

    Telefon Festnetz: +49 345 2213245

    E-Mail: gesundheit-hygiene@halle.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Anzeigebogen Schädlingsbefall nach § 2 Abs. 1 SchädbekVO LSA für Grundstückseigentümer und -verwalter
    Merkblatt Bettwanzen
    Merkblatt Insekten und Spinnentiere
    Checkliste Beauftragung Schädlingsbekämpfer bei Bettwanzenbefall
    Mitteilungsbogen Rattenbefall
    Rattenbekämpfung, Datenschutzhinweis
    Schädlingsbekämpfung, Datenschutzhinweis

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Schädlinge, Gesundheitsschädlinge, Hygieneschädlinge, Kakerlaken, Schädlingsbekämpfung, Küchenschaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de