Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

    Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen

    Sie entnehmen für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke in großem Umfang Wasser? Sie können in Ausnahmefällen vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden.

    Beschreibung

    Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen. In Ausnahmefällen können Sie von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes ganz oder teilweise befreit werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-2862

    Fax: 0345 514-2798

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Formulare

    Antrag auf Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 1 WasEE-VO LSA
    Abgabe an Dritte, Anlage zum Antrag auf Ermäßigung
    Antrag auf Befreiung gemäß § 4 Abs. 2 WasEE-VO LSA
    Antrag auf Feststellung der Geeignetheit der Messeinrichtung

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 26.06.2023 (von: Steinhardt, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Befreiung
    • Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
      • Gewinn- und Verlustrechnung
      • Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
      • Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen entnimmt für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke Wasser in so großem Umfang, dass es durch die Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes erheblich und nachhaltig in seiner Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.
    • Sie können von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes befreit werden, wenn ökologische, wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentliche Belange dies erfordern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beim Landesverwaltungsamt beantragen.

    • Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare beim Landesverwaltungsamt ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Danach erhalten Sie vom Landesverwaltungsamt einen Bescheid.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt am 25.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2014 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wasserpfennig, WEE, Berechnung, Wasserentnahmeabgabe, Oberflächenwasser, Ermäßigung, Wassercent, Wasserversorger, Wasserentnahmeentgelt, Wasserpfennig, Messeinrichtung, Grundwasserentnahme, Grundwasser, Wassercent, Brunnen, Entgeltpflicht, Wasserentnahmegebühr, Kosten, Befreiung, Wasserbenutzungsentgelt, Wasserentnahme, Entgeltsatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)