Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt ungewollt kinderlose Paare bei der Finanzierung einer Kinderwunschbehandlung. Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Beschreibung
Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.
Die Zuschüsse können sowohl an Ehepaare, als auch an Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gezahlt werden.
Welche Zuschüsse gibt es?
Sie erhalten bis zu 50% des Eigenanteils zurück. Der Zuschuss beträgt aber maximal
- 800 Euro für In-Vitro-Fertilisations- (IVF-Behandlung) bzw.
- 900 Euro für Intrazytoplasmatischen-Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI-Behandlungen)
Die Förderung wird jeweils für den 1. Bis 3. Behandlungszyklus gewährt.
Zuständigkeit
Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesverwaltungsamt zuständig.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt - Familie und Frauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 514-1657
Formulare
Auszahlungsantrag für einen nicht rückzahlbaren Landeszuschuss einer im zweiten, dritten oder vierten Behandlungszyklus durchgefuhrten IVF - oder ICSI- Behandlung für Beihilfeberechtigte und privat krankenversicherte Personen (PKV)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Sachsen-Anhalt
Antrag auf Übernahme eines nicht rückzahlbaren Zuschusses fur die IVF oder die Intrazytoplasmatische ICSI - Behandlung im zweiten, dritten oder vierten Behandlungszyklus für gesetzlich krankenversicherte Personen (GKV)
Auszahlungsantrag für einen nicht rückzahlbaren Landeszuschuss einer im zweiten, dritten oder vierten Behandlungszyklus durchgefuhrten IVF - oder ICSI- Behandlung für gesetzlich krankenversicherte Personen (GKV)
Antrag auf Übernahme eines nicht rückzahlbaren Zuschusses fur die IVF oder die ICSI - Behandlung im zweiten, dritten oder vierten Behandlungszyklus für Beihilfeberechtigte und privat krankenversicherte Personen (PKV)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung durch den Bund und das Land Sachsen-Anhalt
- Welche Unterlagen außerdem benötigt werden, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle im Landesverwaltungsamt.
Voraussetzungen
- Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften.
- Das betroffene Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
- Das Alter der Frau liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr.
- Das Alter des Mannes liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr.
- Die Behandlung soll in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
- Mit dem jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus ist noch nicht begonnen worden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Landesförderung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung)
Hinweise (Besonderheiten)
In bestimmten Fällen finanziert Ihre Krankenversicherung die künstliche Befruchtung. Informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrer Krankenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt am 10.02.2020
Stichwörter
künstliche Befruchtung, in vitro, Kinderwunschbehandlung