Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

    Beschreibung

    Personen,

    • für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
    • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    • sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,

    können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde, Einheitsgemeinde oder kreisfreien Stadt in der sich der Wohnsitz/Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    SG Bürgerservice

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 117

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Friedrichstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Köthener Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtwerke
      Linie:
      • Bus: Stadtverkehr Linie 130
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
    • Haltestelle: Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Sonnabend: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 710-610

    Fax: 03928 710-619

    E-Mail: buergerbuero@schoenebeck-elbe.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 117

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Friedrichstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Köthener Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
    • Haltestelle: Stadtwerke
      Linie:
      • Bus: Stadtverkehr Linie 130
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
    • Haltestelle: Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sonnabend: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03928 710-619

    Telefon Festnetz: 03928 710-616

    E-Mail: buergerbuero@schoenebeck-elbe.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
    • Geburts- oder Eheurkunde im Original
    • bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
    • bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigteVollmacht im Original

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.

    Kosten

    Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.
    • Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist.
    • Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personlausweis eingetragen worden wären.
    • Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
    • Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Ausweispflicht, Reisepaß, Ausweis, Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English