Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
Beschreibung
Personen,
- für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,
können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde, Einheitsgemeinde oder kreisfreien Stadt in der sich der Wohnsitz/Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
SG Bürgerservice
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Friedrichstraße
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Köthener Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtwerke
Linie:- Bus: Stadtverkehr Linie 130
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
- Haltestelle: Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
Internet
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Friedrichstraße
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Köthener Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
- Haltestelle: Stadtwerke
Linie:- Bus: Stadtverkehr Linie 130
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
- Haltestelle: Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- oder Eheurkunde im Original
- bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
- bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigteVollmacht im Original
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.
Bearbeitungsdauer
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.
Kosten
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.
- Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist.
- Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personlausweis eingetragen worden wären.
- Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
- Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Ausweispflicht, Reisepaß, Ausweis, Personalausweis