Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
Beschreibung
Personen,
- für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,
können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde, Einheitsgemeinde oder kreisfreien Stadt in der sich der Wohnsitz/Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
Stadt Oschersleben (Bode) - Einwohnermeldewesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100252
39382 Oschersleben (Bode)
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Parkplatz: Brauwinkel
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Lindenstr.
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Hackelberg
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Lindenstr.
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HEX 328 (Magdeburg - Halberstadt - Blankenburg)
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
Linie:- Bus: 600, 603, 651, 653, 654, 655, 656, 657, 658
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
Linie:- Bus: 668, 669
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), Hackelberg, 200m
Linie:- Bus: 669
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HEX 315 (Magdeburg - Halberstadt -Thale)
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HBX 260.5 (Berlin-Magdeburg-Halberstadt-Wernigerode-Goslar/Thale)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kohrs (Sachgebietsleiterin)
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- oder Eheurkunde im Original
- bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
- bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigteVollmacht im Original
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.
Bearbeitungsdauer
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.
Kosten
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.
- Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist.
- Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personlausweis eingetragen worden wären.
- Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
- Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Ausweis, Ausweispflicht, Reisepaß, Personalausweis