Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

    Beschreibung

    Personen,

    • für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
    • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    • sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,

    können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde, Einheitsgemeinde oder kreisfreien Stadt in der sich der Wohnsitz/Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Stadt Oschersleben (Bode) - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100252

    39382 Oschersleben (Bode)

    Hausanschrift

    Markt 1

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Markt
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Brauwinkel
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Lindenstr.
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hackelberg
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Lindenstr.
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
      Linie:
      • Regionalbahn: HEX 328 (Magdeburg - Halberstadt - Blankenburg)
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
      Linie:
      • Bus: 600, 603, 651, 653, 654, 655, 656, 657, 658
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
      Linie:
      • Bus: 668, 669
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), Hackelberg, 200m
      Linie:
      • Bus: 669
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
      Linie:
      • Regionalbahn: HEX 315 (Magdeburg - Halberstadt -Thale)
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
      Linie:
      • Regionalbahn: HBX 260.5 (Berlin-Magdeburg-Halberstadt-Wernigerode-Goslar/Thale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03949 912-121

    Fax: 03949 912-169

    E-Mail: eiwo@oscherslebenbode.de

    Kontaktperson

    • Frau Kohrs (Sachgebietsleiterin)

    Internet

    Weitere Informationen

    Klingel für Rollstuhlfahrer am Haupteingang vorhanden. Behinderten-WC vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 1

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Fax: +49 3949 912-169

    Telefon Festnetz: +49 3949 9120

    E-Mail: eiwo@oscherslebenbode.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
    • Geburts- oder Eheurkunde im Original
    • bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
    • bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigteVollmacht im Original

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.

    Kosten

    Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.
    • Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist.
    • Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personlausweis eingetragen worden wären.
    • Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
    • Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Ausweis, Ausweispflicht, Reisepaß, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de