Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

    Beschreibung

    Personen,

    • für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
    • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    • sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,

    können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde, Einheitsgemeinde oder kreisfreien Stadt in der sich der Wohnsitz/Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Stadt Südliches Anhalt - Einwohnermeldeamt

    Beschreibung

    Folgende Anliegen können Sie am

    Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr sowie
    Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.30 Uhr

    im Bürgerbüro in der Außenstelle Gröbzig (Marktplatz 1) erledigen:

    Einwohnermeldewesen
    An-, Ab- und Ummeldungen
    Auskünfte aus dem Melderegister
    Auskunftssperren einrichten

    Passwesen
    Ausstellung von Personalausweisen
    Vorläufige Personalausweise
    Verlusterklärungen
    Einziehung und Vernichtung von Personalausweisen
    Ausstellung von Reisepässen
    Passverluste
    Reisepassänderungen
    Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe
    Vernichtung von Reisepässen
    Führungszeugnisse
    Beglaubigung von Zeugnis-, Urkundenabschriften und Kopien
    Untersuchungsberechtigungsscheine

    Fundamt
    Anzeige von Fundsachen

    Ordnungsamt
    Antrag zur Sondernutzung auf öffentlichem Grund
    Antrag zum Fällen von Bäumen, Sträuchern, Hecken

    Friedhofsverwaltung
    Antrag auf Verlängerung einer Grabstätte
    Antrag auf Einebnung einer Grabstätte

    Steueramt
    Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung
    Einrichtung einer Einzugsermächtigung
    Ausgabe von Formularen für die Steuererklärung

    Entgegennahme von Post an das Verwaltungsamt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    06369 Weißandt-Gölzau

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 48  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492
    • Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markplatz 1

    06388 Gröbzig

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 48  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492
    • Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034978 265-71(OT Gröbzig)

    Telefon Festnetz: 034978 265-33(OT Weißandt-Gölzau)

    Fax: 034978 265-19(OT Gröbzig)

    Fax: 034978 265-55(OT Weißandt-Gölzau)

    E-Mail: info@suedliches-anhalt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Südliches Anhalt

    Empfänger: Stadt Südliches Anhalt

    IBAN: DE93 8005 3722 0302 0030 37

    BIC: NOLADE21BTF

    Weitere Informationen

    Das Einwohnermeldeamt der Hauptstelle im Ortsteil Weißandt-Gölzau sowie die Außenstelle im Ortsteil Gröbzig sind ebenerdig zu erreichen, allerdings befindet sich jeweils am Haupteingang eine Stufe.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
    • Geburts- oder Eheurkunde im Original
    • bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
    • bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigteVollmacht im Original

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.

    Kosten

    Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.
    • Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist.
    • Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personlausweis eingetragen worden wären.
    • Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
    • Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Ausweispflicht, Reisepaß, Ausweis, Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English