Verpflichtungserklärung abgeben
Beschreibung
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine dritte Person dem Staat gegenüber, für die Kosten des Lebensunterhaltes eines Ausländers aufzukommen, um diesem zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, sofern er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Damit verbunden sind regelmäßig auch die Ausreise- oder ggf. Abschiebungskosten. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist entbehrlich, wenn der Ausländer (Gast) selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern und dies in der jeweiligen Botschaft nachweist.
Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden müssen.
Eine Verpflichtungserklärung kann von natürlichen und juristischen Personen (z. B. Unternehmen, karitativen Verbänden) abgegeben werden. Die Abgabe der Verpflichtungserklärung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die persönliche Vorsprache des Verpflichtungsgebers ist erforderlich.
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, Sie (als Verpflichtungsgeber) finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts des Ausländers öffentliche Mittel eingesetzt werden müssen, die nicht auf Beitragsleistungen beruhen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die vor Ort zuständige Stelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03491 806-3390
Telefon Festnetz: 03491 806-3330
Kontaktperson
Herr Manuel Sandau
Telefon Festnetz: 03491 806-3330
Herr Artur Klassen
Telefon Festnetz: 03491 806-3339
Herr Holger Krüger
Telefon Festnetz: 03491 806-3331
Frau Anja Kuhlbrodt
Telefon Festnetz: 03491 806-3333
Frau Heike Maul
Telefon Festnetz: 03491 806-3334
Frau Saskia Rosenau
Telefon Festnetz: 03491 806-3332
Herr Christoph Rücker
Telefon Festnetz: 03491 806-3338
Frau Christina Huth
Telefon Festnetz: 03491 806-3335
Formulare
Eigenangaben zur Bonitätsprüfung FD 56
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweise
- Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsbescheinigungen, Sparbücher mit Sperrvermerk, Bankbürgschaften)
Rechtsgrundlage(n)
§5 Abs. 1 AufenthG bzw. Art. 21 Visakodex iVm Art. 6) Abs. 1 c) Grenzkodex
§§ 66, 68 AufenthG
Kosten
gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 12 Aufenthaltsverordnung (AufenthV): Gebühr 29.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.06.2023
Stichwörter
Verpflichtungserklärung beantragen