Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Stadt Bismark (Altmark) - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 11

    39629 Bismark (Altmark)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
      Linie:
      • Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    EG im Vorderhaus - Breite Str. 11

    39629 Bismark (Altmark)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
      Linie:
      • Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039089 2137

    Telefon Festnetz: 039089 976-37

    Telefon Festnetz: 039089 976-36

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang ist auf der Hofseite vorhanden (Zugang gegenüber der Firma BICOBA, Karl-Marx-Str. 4).

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bismark (Altmark) - Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 11

    39629 Bismark (Altmark)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
      Linie:
      • Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    EG im Vorderhaus - Breite Str. 11

    39629 Bismark (Altmark)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
      Linie:
      • Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039089 976-31

    Fax: 0398089 2137

    Kontaktperson

    • Frau Maike Zander

      Telefon Festnetz: 039089 976-31

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang ist auf der Hofseite vorhanden (Zugang gegenüber der Firma BICOBA, Karl-Marx-Str. 4).

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Nebenwohnungssteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English