Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Ansprechpartner
Stadt Bismark (Altmark) - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
Linie:- Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
Linie:- Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Franziska Galow
Frau Anja Gruhn
Weitere Informationen
Der behindertengerechte Zugang ist auf der Hofseite vorhanden (Zugang gegenüber der Firma BICOBA, Karl-Marx-Str. 4).
Stadt Bismark (Altmark) - Vollstreckung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
Linie:- Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
Linie:- Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039089 976-31
Fax: 0398089 2137
Kontaktperson
Frau Maike Zander
Telefon Festnetz: 039089 976-31
Weitere Informationen
Der behindertengerechte Zugang ist auf der Hofseite vorhanden (Zugang gegenüber der Firma BICOBA, Karl-Marx-Str. 4).
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Nebenwohnungssteuer