Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Ansprechpartner
SG Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Friedrichstraße
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Köthener Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
- Haltestelle: Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
- Haltestelle: Stadtwerke
Linie:- Bus: Stadtverkehr Linie 130
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
Internet
Bürgerbüro
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- Haltestelle: Stadtverwaltung
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Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Nebenwohnungssteuer