Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    SG Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 117

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Friedrichstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Köthener Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
    • Haltestelle: Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
    • Haltestelle: Stadtwerke
      Linie:
      • Bus: Stadtverkehr Linie 130

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Sonnabend: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 710-610

    Fax: 03928 710-619

    E-Mail: buergerbuero@schoenebeck-elbe.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 117

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Friedrichstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Köthener Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
    • Haltestelle: Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
    • Haltestelle: Stadtwerke
      Linie:
      • Bus: Stadtverkehr Linie 130
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sonnabend: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03928 710-619

    Telefon Festnetz: 03928 710-616

    E-Mail: buergerbuero@schoenebeck-elbe.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Nebenwohnungssteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de