Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Stadt Calbe (Saale) - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 18

    39240 Calbe (Saale)

    Rathaus I

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ritterstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neustadt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Storchplatz
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ritterstraße (teilweise Parkscheibe)
      Anzahl: 14  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neustadt
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schloßstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt (Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Calbe (Saale), Magdeburger Straße
      Linie:
      • Bus: 131, 134, 136, 138, 139

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Bei Terminen außerhalb der Sprechzeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

    Kontakt

    Fax: 039291 56500

    Telefon Festnetz: 039291 56-422

    E-Mail: stadt@calbe.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat Stadt Calbe (Saale)

    Weitere Informationen

    Körperlich beeinträchtigte Personen bitte vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Nebenwohnungssteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de