Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Stadt Barby - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1020

    39246 Barby

    Hausanschrift

    Goethestraße 14

    39249 Barby

    Haus der Begegnung

    Parkplätze

    • Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
      Linie:
      • Bus: 112
    • Haltestelle: Groß Rosenburger Hof
      Linie:
      • Bus: 109

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    39249 Barby

    Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
      Linie:
      • Bus: 112
    • Haltestelle: Groß Rosenburger Hof
      Linie:
      • Bus: 109

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Nienburger Straße 1

    39240 Groß Rosenburg

    Bürgerbüro

    Parkplätze

    • Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
      Linie:
      • Bus: 112
    • Haltestelle: Groß Rosenburger Hof
      Linie:
      • Bus: 109

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Haus der Begegnung, Goethestraße 14 in Barby Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: gschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen Bürgerbüro, Nienburger Straße 1 in Groß Rosenburg Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039298 682-20(Haus der Begegnung)

    Telefon Festnetz: 039298 682-27(Haus der Begegnung)

    Telefon Festnetz: 039294 252-0(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)

    Fax: 039294 252-14(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)

    E-Mail: meldeamt@stadt-barby.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Nebenwohnungssteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de