Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Ansprechpartner
Stadt Barby - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Groß Rosenburger Hof
Bus: 109
Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Bus: 112
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Groß Rosenburger Hof
Bus: 109
Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Bus: 112
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Groß Rosenburger Hof
Bus: 109
Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Bus: 112
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1020
39246 Barby
Öffnungszeiten
Haus der Begegnung, Goethestraße 14 in Barby Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: gschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen Bürgerbüro, Nienburger Straße 1 in Groß Rosenburg Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039294 252-0(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)
Telefon Festnetz: 039298 682-27(Haus der Begegnung)
Fax: 039298 682-20(Haus der Begegnung)
Fax: 039294 252-14(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)
E-Mail: meldeamt@stadt-barby.de
Weitere Informationen
Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Nebenwohnungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen