Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Stadt Landsberg - Finanzverwaltung

    Beschreibung

    Besucher mit körperlicher Einschränkung melden sich bitte im Bürgerservice der Stadt Landsberg: Köthener Straße 28 (Seiteneingang über Toreinfahrt).

    Adresse

    Hausanschrift

    Köthener Straße 2

    06188 Landsberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schneiderplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landsberg (Saalekreis), Am Markt
      Linie:
      • Bus: Landsberg (Saalekreis), Am Markt
    • Haltestelle: Landsberg (b. Halle/Saale) DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Landsberg (b. Halle/Saale) DB

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034602 249-27

    Telefon Festnetz: 034602 249-0

    E-Mail: info@stadt-landsberg.de

    Kontaktperson

    • Frau Aulenbach

      Telefon Festnetz: 034602 249-31

    • Frau Guhrenz
    • Frau K. Müller

      Telefon Festnetz: 034602 249-46

    • Herr Peeck

      Telefon Festnetz: 034602 249-34

    • Frau Rauchmaul

      Telefon Festnetz: 034602 249-34

    • Frau Schiebel
    • Frau Schulze

      Telefon Festnetz: 034602 249-33

    • Frau Semmler

      Telefon Festnetz: 034602 249-50

    • Frau Thormann

      Telefon Festnetz: 034602 249-45

    • Frau Wendt

      Telefon Festnetz: 034602 249-38

    • Frau Wernicke

      Telefon Festnetz: 034602 249-24

    Internet

    Weitere Informationen

    Besucher mit körperlicher Einschränkung melden sich bitte im Bürgerservice der Stadt Landsberg: Köthener Straße 28 (Seiteneingang über Toreinfahrt).

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Nebenwohnungssteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de