Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Stadt Braunsbedra - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06242 Braunsbedra

    Braunsbedra, Parksiedlung

    Bus: Braunsbedra, Parksiedlung


    Braunsbedra, Zentrum

    Bus: Braunsbedra, Zentrum

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Montag und Mittwoch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034633 40-217

    Fax: 034633 40-100

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2006 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 14.11.2023 (von: Webservice Braunsbedra, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Stadt Braunsbedra - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06242 Braunsbedra

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034633 40-217

    Fax: 034633 40-100

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2024 (von: Webservice Stadt Braunsbedra, NOLIS GmbH)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice Stadt Braunsbedra, NOLIS GmbH)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2010 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Nebenwohnungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

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