Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hütte 1

    06311 Helbra

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hof des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Helbra (Hauptstraße) ca. 800m entfernt
      Linie:
      • Bus: 420; 421; 427; 434

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034772 50-313(zuständig für Gewerbesteuern; zuständig für Grundsteuern in den Gemeinden Ahlsdorf, Helbra, Hergisdorf und Wimmelburg)

    Telefon Festnetz: 034772 50-314(zuständig für Hundesteuern, Vergnügungssteuern, Zweitwohnungssteuern; zuständig für Grundsteuern in den Gemeinden Benndorf, Bornstedt, Blankenheim und Klostermansfeld)

    Fax: 034772 27231

    E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Nebenwohnungssteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English