Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Stadt Sangerhausen - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7 a

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Markt - Südseite
      Anzahl: 70  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt - Südseite
      Anzahl: 4  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sangerhausen, Busbahnhof (Fußweg ca. 15 Minuten)
      Linien:
      • Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Erfurt
      • Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Kassel Wilhelmshöhe
    • Haltestelle: Sangerhausen, Markt (Fußweg ca. 2 Minuten)
      Linie:
      • Bus: 41, 42

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.30 Uhr Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03464 565-293

    Telefon Festnetz: 03464 565-303

    E-Mail: steuern@stadt.sangerhausen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Sangerhausen

    Empfänger: Stadt Sangerhausen

    IBAN: DE84 8005 5008 0361 1000 00

    BIC: NOLADE21EIL

    Bankinstitut: Sparkasse Mansfeld-Südharz

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Nebenwohnungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English