Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Ansprechpartner
Stadt Möckern - Steuern
Adresse
Postanschrift
Am Markt 10
39291 Möckern
Hausanschrift
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude Küsel
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Küsel, Gemeinde
Bus: 703
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr  Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039221 95-145
Telefon Festnetz: 039221 95-146
Fax: 039221 95-140
E-Mail: info@stadt-moeckern.de
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Nebenwohnungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen