Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Stadt Gommern - Steuer- und Liegenschaftsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz des Friedens 10

    39245 Gommern

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gommern, Zentrum (an der Kirche)
      Linie:
      • Bus: 701,702,705,707,708,712
    • Haltestelle: Gommern, Karither Straße
      Linie:
      • Bus: 702,712
    • Haltestelle: Gommern, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Dessau - Magdeburg
    • Haltestelle: Gommern, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: 701,702,705,707,708,712
    Hausanschrift

    Walther-Rathenau-Straße 4

    39245 Gommern

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gommern, Zentrum (an der Kirche)
      Linie:
      • Bus: 701,702,705,707,708,712
    • Haltestelle: Gommern, Karither Straße
      Linie:
      • Bus: 702,712
    • Haltestelle: Gommern, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Dessau - Magdeburg
    • Haltestelle: Gommern, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: 701,702,705,707,708,712

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039200 7789-49

    Telefon Festnetz: 039200 7789-42

    Fax: 039200 7789-10

    E-Mail: kontakt@gommern.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Über den Nebeneingang ist ein barrierefreier Zugang für das Erdgeschoss möglich.

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Nebenwohnungssteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de