Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Ansprechpartner
Stadt Gommern - Steuer- und Liegenschaftsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Gommern, Bahnhof
Bus: 701,702,705,707,708,712
Gommern, Bahnhof
Regionalbahn: Dessau - Magdeburg
Gommern, Karither Straße
Bus: 702,712
Gommern, Zentrum (an der Kirche)
Bus: 701,702,705,707,708,712
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Gommern, Bahnhof
Bus: 701,702,705,707,708,712
Gommern, Bahnhof
Regionalbahn: Dessau - Magdeburg
Gommern, Karither Straße
Bus: 702,712
Gommern, Zentrum (an der Kirche)
Bus: 701,702,705,707,708,712
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr                                                                                                                                                                                                                                                                                           Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 039200 7789-42
Telefon Festnetz: 039200 7789-49
Fax: 039200 7789-10
E-Mail: kontakt@gommern.de
Weitere Informationen
Über den Nebeneingang ist ein barrierefreier Zugang für das Erdgeschoss möglich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Nebenwohnungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen