Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Stadt Oschersleben (Bode) - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100252

    39382 Oschersleben (Bode)

    Hausanschrift

    Markt 1

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Markt
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Brauwinkel
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Lindenstr.
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hackelberg
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Lindenstr.
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
      Linie:
      • Regionalbahn: HEX 328 (Magdeburg - Halberstadt - Blankenburg)
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
      Linie:
      • Bus: 600, 603, 651, 653, 654, 655, 656, 657, 658
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
      Linie:
      • Bus: 668, 669
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), Hackelberg, 200m
      Linie:
      • Bus: 669
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
      Linie:
      • Regionalbahn: HEX 315 (Magdeburg - Halberstadt -Thale)
    • Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
      Linie:
      • Regionalbahn: HBX 260.5 (Berlin-Magdeburg-Halberstadt-Wernigerode-Goslar/Thale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03949 912-121

    Fax: 03949 912-169

    E-Mail: eiwo@oscherslebenbode.de

    Kontaktperson

    • Frau Kohrs (Sachgebietsleiterin)

    Internet

    Weitere Informationen

    Klingel für Rollstuhlfahrer am Haupteingang vorhanden. Behinderten-WC vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Nebenwohnungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English