Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle natürlichen Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Die Erhebung von Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Satzung. Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand und im Übrigen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Ansprechpartner
Team Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214415
Telefon Festnetz: +49 345 2214427
Fax: +49 345 2214437
E-Mail: zweitwohnungssteuer@halle.de
Formulare
Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Stundung der Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Erlass der Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer - Erste Änderung der Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer - Abmeldung zur Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer - Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
SEPA-Lastschriftmandat
Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer -Merkblatt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Zweitwohnungssteuer
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Festsetzung der Zweitwohnsitzsteuer, Nebenwohnungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen